Lärm - Belastung - Richtwerte - Grenzwerte - db

"Als Lärmbelastung (auch Lärmverschmutzung) werden künstliche Geräusche bezeichnet, die weithin gehört werden können und von der Mehrheit der Bevölkerung als störend empfunden werden.

Die Lärmbelastung wird als einer der Beiträge zur Umweltbelastung angesehen, denn Lärmbelastung kann bei Menschen (je nach Lautstärke) Schlafstörungen, Kopfschmerzen und auch Depressionen verursachen. Auch das Tierreich ist von der Lärmbelastung betroffen." so beginnt es in der freien Enzyklopädie Wikipedia - hier können Sie den gesamten Inhalt lesen.

Hier geht es um die Ludenberger Strasse in Düssedorf und speziell den unteren Bereich zwischen Staufenplatz und Pöhlenweg, da hier die Situation am extremsten ist.

Ein Zitat aus der Einleitung zu einer Studie u.a. zum Thema Lärm: "Der Straßenverkehr verursacht aber nicht nur diese Luftbelastungen, er führt auch zu starken Lärmbelastungen, die wir alle kennen und die ebenfalls zu erheblichen Gesundheitsproblemen der Menschen führen. Die Luft- und Lärmbelastungen insbesondere in den Ballungsräumen und Großstädten unseres Landes zu senken, dies ist für die Landesregierung NRW eine zentrale Aufgabe des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes."

Na denn. Wir möchten nur gerne, das die Regularien z.B. Grenzwerte der vorhandenen Gesetze, Verordnungen, Durchführungsverordnungen etc. auch hier eingehalten werden. Leider sind wir sehr weit davon entfernt und es ist nicht ansatzweise zu erkennen, dass die Ergebnisse z.B. des Umweltamtes bei der "politischen Führung" zu irgendeiner Handlung führen könnten.     

Messwerte Lärmkarte Düsseldorf

Hier ein Ausschnitt aus der Lärmkarte der Stadt Düsseldorf. Die dunkelblaue Farbe (75 bis 80 und über 80 db) markiert die Ludenberger Stasse.

 

 Hier noch einmal im Detail. Gut zu erkennen ist  die schmale Ludenberger Strasse zwischen Staufenplatz und Pöhlenweg sowie die beidseitige Bebauung:

 

Richtwerte für Lärmbelastung

Informationen Amt für Verkehrsmanagement

"Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan Landeshauptstadt Düsseldorf" - die rote Zone unter dem "g" von Grafenberg ist der Bereich Ludenberger Strasse zwischen Staufenplatz und Pöhlenweg.

 

So stellt sich das Amt für Verkehrsmanagement im Internet vor:

"Die Bewältigung des ständig wachsenden Verkehrsaufkommens ist eine der großen Herausforderungen, der sich die Landeshauptstadt Düsseldorf - wie andere Metropolen auch - Tag für Tag stellen muss.
Sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Stadt, als auch die Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner hängen in hohem Maße von der Funktionsfähigkeit ihrer Verkehrssysteme ab.
Dies zu gewährleisten, ist Aufgabe des Amtes für Verkehrsmanagement. Demzufolge ist die Aufgabenpalette des Amtes sehr vielfältig: sie reicht von der Verkehrsplanung über die Detailplanung von Straßen, Signalanlagen, U-Bahntunneln und Brücken bis zum Aufstellen eines Verkehrsschildes. Viele Dienstleistungen rund um das Thema Verkehr gehören auch dazu."

Bezirksregierung Düsseldorf - Information Lärm

"Lärm

Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde.

Soweit die Definition, mit der Rechtsvorschriften Lärm beschreiben.

Die Hauptquellen des Lärms sind der Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm , Industrie- und Gewerbelärm, Wohn- und Freizeitlärm und der Baulärm.

Lärm ist nicht nur ein physikalisches, sondern auch ein sozial-psychologisches /subjektives Phänomen. Dies zeigt sich z. B. bei der Beurteilung von lauter Musik , die von dem anderen als belästigend und störend empfunden wird.

Lärm kann durch administrative, technische und planerische Maßnahmen sowie auch mit den Mitteln der Aufklärung bekämpft werden.

Zu dem administrativen Maßnahmen zählen z. B.

- die gesetzliche Festlegung von Grenzwerten
 
- die Festlegung von Lärmschutzbereichen für Flugplätze
 
- die Gewährung von Benutzervorteilen für besonders lärmarme Erzeugnisse.
 

Die technischen Maßnahmen umfassen

- die Lärmbekämpfung an der Quelle z. B. durch Konstruktion leiser Fahrzeuge, Änderung der Betriebsweise usw.
 
-  Minderungsmaßnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Lärms z. B. durch Errichtung von Lärmschutzwällen oder Einbau von  Schallschutzfenstern
 
-  Minderungsmaßnahmen beim Lärmbetroffenen z. B. durch Gehörschutz
 

Zu den planerischen Maßnahmen gehören

-  die Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Stadt- und Verkehrsplanung
 
-  nachträgliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen
 
-  die Erstellung und Durchführung von Lärmvorsoge- und Sanierungsplänen.

Mittel der Aufklärung sind im Bereich der Lärmbekämpfung von besonderer Bedeutung, weil häufig schon durch einfache Verhaltensänderungen, z. B. beim Betrieb von Kraftfahrzeugen, Haushalts- oder Arbeitsgeräten spürbare Lärmminderungen erreicht werden können.

Zur Beschreibung und Lösung von Lärmproblemen gibt es eine Vielzahl von Gesetzen , Verordnungen, technische Regeln und Richtlinien.

Die behördliche Zuständigkeiten sind unterschiedlich geregelt. Vereinfacht kann man sagen, daß die Staatlichen Umweltämter für die Lärmbekämpfung im gewerblichen Bereich, die Verkehrsbehörden und die Polizei im Verkehrsbereich und die allgemeinen Ordnungsbehörden einschließlich der Bauaufsichtsbehörden im Bereich sonstiger Lärmquellen (z. B. von Gaststätten) zuständig sind.

Haben Sie weitere Fragen zum Lärmschutz?

Die Bezirksregierung -Dezernat 56 (Immissionsschutz) - (Tel. 0211/475-2243) und das "Grüne Telefon" (Tel. - 0211/475-4444) werden Ihnen gerne Auskunft erteilen."

Wenn Sie möchten, rufen Sie dort an und fragen, warum alle diese Vorschriften in Düsseldorf Ludenberger Strasse nicht eingehalten werden.  

"Gesetze
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen , Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl I S. 3831
 
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG -) i.d.F. vom 04.05.2004 (SGV 7129) 

Verordnungen
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung (BGBL I S. 1036)
 
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutz (BGBL I 1991 S. 1588)   

Technische Regeln und Richtlinien
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl.  S. 503)
 
VDI - Richtlinie 2058 Blatt 1
Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft
VDI Verlag GmbH, Düsseldorf
 
VDI - Richtlinie 2714
Schallausbreitung im Freien
VDI Verlag GmbH, Düsseldorf "

CDU will Millionen gegen den Lärm locker machen - WZ vom 8.10.2005

"CDU will Millionen gegen den Lärm locker machen

Umweltpolitiker der Union legen Aktionsplan gegen Lärmbelastung vor. Geld für Schallschutz soll 2006 eingeplant werden.

Düsseldorf. Ständiger Krach kann krank machen. Lärm geht eben nicht nur sprichwörtlich auf die Nerven. In Großstädten ist das Problem Lärm logischerweise wesentlich größer als auf dem Land. Düsseldorf gehört wahrscheinlich zu den lautesten Städten des Landes. Nicht nur der Flughafen lärmt es ist vor allem der Straßenverkehr, der Krach macht.

"Lärm ist das größte Umweltproblem der Stadt", glaubt Rüdiger Gutt, CDU-Ratsherr und stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses. Zusammen mit Stefan Wiedon, dem CDU-Fraktionssprecher im Umweltausschuss, stellte er deshalb gestern einen Aktionsplan gegen den Lärm vor, den die CDU spätestens in der Haushaltsberatung im Rat am 15. Dezember verabschieden will.
16 Stellen in der Stadt haben die Unions-Umweltpolitiker ausgemacht, an denen mit zusätzlichen Finanzmitteln den lärmgeplagten Anwohnern geholfen werden soll. "Wir möchten ein neues Programm für die Förderung von Schallschutzfenstern auflegen", erklärt Gutt. 500 000 Euro zusätzlich müssten dafür im Haushalt 2006 "und für die Folgejahre" ausgewiesen werden.

"Die Priorität für das Programm sehe ich im kommenden Jahr an der Ludenberger Straße", sagt Gutt. Eine Million Euro soll der Kämmerer für aktive Lärmschutzmaßnahmen locker machen. Damit ist der Bau von Lärmschutzwänden gemeint zum Beispiel entlang der Autobahn 59 bei Hassels oder an der Brüsseler Straße in Heerdt.

Die gehört neben der A46, der Münchener Straße und dem Lastring (Südring Kruppstraße Brehmstraße) zu den höchstbelasteten Stellen der Stadt. Neben den Schallschutzwänden wollen Gutt und Wiedon auch den so genannten "Flüsterasphalt" in Düsseldorf einführen. "Zunächst mit einer Teststrecke, um Erfahrungen zu sammeln", sagt Gutt. Durch die Form und Anzahl der Poren im Belag werden die Abrollgeräusche der Autoreifen verringert. Das Problem: Der Belag ist doppelt so teuer.

Billiger wäre zum Beispiel das von der Union gewünschte Tempolimit von 80 auf der Fleher Brücke. "Aber das ist nicht Stadtgebiet. Das entscheidet der Bund."

08.10.05
Von Marc Herriger"