Bürgerinitiative Düsseldorf Ludenberger Strasse
Es gab hier immer wieder Aktivitäten und gemeinsame Aktionen verschiedener Anwohner. Im Jahre 2004 haben sich wieder einmal einige "Aktivisten" zusammen gefunden. Ausgelöst durch eine Unterschriftenaktion von Ingrid Steinsträter und einen "Offenen Brief" an alle Fraktionen und den damaligen Oberbürgermeister Joachim Erwin kam der Stein erneut ins rollen. Lesen Sie sich die Antworten einmal durch, und bilden sich Ihre eigene Meinung.
Schreiben Sie uns ihre Meinung zum
Thema Ludenberger Straße. Mit dieser Internetseite möchten wir allen
Anwohnern und Interessierten die Gelegenheit geben, sich zu äußern.
E-Mail: info@ludenberger-strasse.de
Was ist eigentlich eine Bürgerinitiative??
Aus Wikipedia: "Eine Bürgerinitiative (oft auch als Interessengemeinschaft oder Aktionsgemeinschaft bezeichnet) ist eine Gemeinschaft, die sich aus dem Volk heraus bildet, um gemeinsam ein bestimmtes politisches Ziel zu erreichen.
Die Bürgerinitiative kann als basis-demokratisch angesehen werden, da sie versucht, eine politische Änderung von der Basis her - eben vom Volke aus - zu initiieren. Die hierfür erforderlichen Tätigkeiten und Aktionen werden koordiniert, um Zeit und Aufwand zu sparen und der Meinung bzw. dem Wille der Bürgerinitiative mehr Nachdruck zu verleihen.
Meist werden Unterschriftensammlungen, Demonstrationen, Petitionen, etc. als Mittel genutzt, um die Meinung der Bürgerinitiative aufzuzeigen, kundzutun und durchzusetzen.
Der Begriff Bürgerinitiative ist nicht an eine bestimmte Organisationsform gebunden. Die meisten Bürgerinitiativen sind zunächst nur lose Gruppierungen ohne feste Organisationsstrukturen. Erfordert die Durchsetzung des Zieles ein längerfristiges Engagement, bilden sich aber oft Vereine.
Insbesondere wenn Bürgerinitiativen langfristige kommunalpolitische Ziele verfolgen, können aus Ihnen auch Wählergemeinschaften entstehen."
Und hier noch etwas ganz "krasses": BÜRGERINITIATIVEN ALS KORREKTIV ZUR REPRÄSENTATIVEN DEMOKRATIE AN 2 BEISPIELEN.
Ein Auszug daraus:
"Bürgerinitiativen werden gesehen als:
- direktdemokratische, aktionsbezogene, nicht institutionalisierte Organisationsformen politischer Beteiligung und Entscheidungsbeeinflussung
- Korrektiv zur parlamentarischen Demokratie mit ihren institutionalisierten Entscheidungsprozessen (Sachzwänge, Fraktionszwänge, Bürgerferne, Seilschaften, Raumschiff Bonn ...)
- Kontrastmodell zu verfestigten Instanzen wie Parteien, Verbänden und Verwaltungen (Spontaneität, basisbestimmt, profilierungsfeindlich, Rotationsmodelle ...)
- als Ausdruck des Prinzips David gegen Goliath in der Gegnerschaft zu den wirtschaftlichen und politischen Machtzentren
- als reine egoistische Vertretung partieller Interessen, die oft auch noch nach dem St.-Floriansprinzip handelt
- als Hüter eines demokratisch-revolutionären Erbes aus der Französischen Revolution
- aus meiner Erfahrung heraus sehe ich Bürgerinitiativen vor allem da, wo vernetzte Strukturen zu einem entsprechenden politischen Gewicht führen auf dem Weg zu einer 5. Gewalt im Staate, zumal in vielen Bereichen das Korrektiv der sogenannten "Vierten Gewalt", nämlich der Medien, durch deren vielfältige Verflechtung mit Politik und Wirtschaft in weiten Bereichen nicht mehr oder nicht mehr ausreichend gegeben ist.
Bürgerinitiativen wurden und werden immer noch definiert als:
- spontan entstehende, kurzlebige, thematisch punktuelle, räumlich begrenzte, locker organisierte Zusammenschlüsse Betroffener in partiellen Aktionsgemeinschaften, um durch bürgerliche Selbsthilfe mittels öffentlicher Interessensartikulation gegen Missstände und Fehlentwicklungen, insbesondere politisch-administrative Fehlplanungen vorzugehen, um diese zu verhindern beziehungsweise zu korrigieren.
- diese Definition aus den Anfängen der Bürgerinitiativen in Deutschland muss aber ergänzt bzw. erweitert werden durch die Veränderungen in der inneren Struktur, der Erweiterung der Thematik auf allgemeinpolitische Felder und die Vernetzungstendenzen der Bürgerinitiativenbewegung innerhalb der "Neuen Sozialen Bewegungen" ab Mitte der achtziger Jahre.
- Heute gibt es neben den durchaus noch vorhandenen Einzelinitiativen der obigen Definition in wesentlich stärkeren Maße die langlebige, thematisch weitgefächerte, überregional vernetzte, schlagkräftig und vereinsmäßig durchorganisierte Bürgerinitiative."
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, oder fällt Ihnen etwas ein ?
Noch, einige Ideen zum Thema:
"Gängige Aktionsformen - von Bürgerinitiativen - wären:
* Versammlungen
* Demonstrationen
* Go in und sit in
* Info-Veranstaltungen
* Podiumsdiskussionen
* Unterschriftensammlungen
* Postkarten- und Briefeaktionen
* Flugblätter und Transparente
* Plakate
* Presseerklärungen
* Leserbriefe
* Petitionen und Eingaben
* Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
* Volksbegehren und Volksentscheide
* Dienstaufsichtsbeschwerden
* Beschreiten des Klageweges
* Selbstanzeigen
* Runde Tische
* Fachkongresse
* gezielte Regelverstöße
* Sitzblockaden
* Mahnwachen
* Besetzungen
Zur Frage der Legitimation der Bürgerinitiativen:
Legitimationsgrundlage
der Bürgerinitiativen ist zunächst das jedem Bürger nach dem
Grundgesetz zustehende Recht, Vereinigungen zu bilden (Art. 9, GG).
Weitere Grundrechtsartikel wie vor allem das Recht der Freien
Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit (Art. 5, GG), sowie das
Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8, GG) sind hinzuzufügen. Immer
wieder wird in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 20,4 verwiesen, der
jedem Bürger ein Widerstandsrecht gegen verfassungsfeindliche
Entwicklungen einräumt.
Zusätzliche gesetzliche Grundlagen für die Entstehung von Bürgerinitiativen bestehen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Atomgesetz, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz und dem Umweltinformationsgesetz. So steht jedem Bürger das Recht zu, sich an Genehmigungsverfahren zu beteiligen und Einwendungen gegen Vorhaben zu erheben. Neben den Anhörungs- und Mitspracherechten haben die Bürgerinitiativen in den letzten Jahren auch durch das über EU-Recht in nationales Recht umgesetzte Umweltinformationsgesetz einen zusätzlichen Ansatzpunkt für ihr Handeln gefunden. Nach wie vor politisch heftig umstritten ist die Forderung nach dem Verbandsklagerecht, von dem sich die großen BI-Organisationen eine deutliche Verbesserung in ihrer Wirkung erhoffen. Die Forderung nach dem Verbandsklagerecht konnte bislang aber noch nicht durchgesetzt werden."