Umweltbelastungen

Die Umweltbelastungen sind je nach Standort auf der Ludenberger Strasse unterschiedlich, jedoch insgesamt extrem. Am intensivsten sind die Belastungen im unteren Bereich zwischen Staufenplatz und Pöhlenweg, da die Strasse hier vierspurig ist. Die beidseitige 5 geschossige Bebauung verstärkt die Effekte.  Zusätzlich zu erwähnen sind die Strassenbahnschienen. Also vierspurig mit bis zu 44.000 PKW und LKW pro Tag plus die Strassenbahnen 703, 713, 709 die im 10 Minuten Takt verkehren.

So sieht es von oben aus:

 

Von Einmündung Pöhlenweg Richtung Staufenplatz

 

Von Staufenplatz Richtung Pöhlenweg

 

Die gesundheitsschädlichen Immisionen sind mannigfaltig, besonders zu erwähnen sind jedoch:

  • Feinstaub (PM10) - Feinstäube, insbesondere die lungengängigen Fraktionen, werden für verschiedene gesundheitsschädigende Effekte, die sich in Form von Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen manifestieren, verantwortlich gemacht. Feinstäube sind teilweise Träger von Schwermetallen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe(PAK) und Säuren. Eine vergleichbare, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchgeführte Modellbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die Langzeitbelastung mit Feinstaub, wobei in diesem Fall die Wirkung aller Partikel einschließlich der Emissionen aus Dieselkraftfahrzeugen betrachtet wurde, zu 65 000 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland führt bzw. die mittlere Lebenserwartung um 10,2 Monate verkürzt. (WHO, 2005).
  • Lärmbelästigung - Lärm belästigt; er beeinträchtigt das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden. Lärm führt zu Streß. Durch Lärmstreß wird die Zahl der jährlichen Herzinfarkte in der Bundesrepublik um etwa 2.000 erhöht. Wäre die Ludenberger Strasse eine Fabrik, müssten die dort tätigen Personen nach den derzeit gesetzlichen Regelungen Gehörschutz tragen, sonst - Sie ahnen es - wäre gleich das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten.
  • NO2 - Stickstoffdioxid - entsteht durch die Verbindung des Stickstoffmonoxids (NO) mit dem Sauerstoff der Luft und kann Atemwegserkrankungen fördern.
  • Stickstoffmonoxid (NO) wird von Feuerungsanlagen und - in Düsseldorf vor allem - von Kraftfahrzeugen erzeugt. NO ist nicht direkt gesundheitsschädlich, aber es wird in der Umwelt zu Stickstoffdioxid (NO2) umgewandelt.
  • Stickstoffoxid (NOx) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid. Stickoxide entstehen bei Verbrennungsprozessen, vor allem weil bei den im Brennraum herrschenden hohen Temperaturen der Stickstoff und der Sauerstoff der Luft miteinander zu Stickoxiden reagieren, z. T. auch wenn die im Brennstoff enthaltenen Stickstoffverbindungen zu Stickoxiden umgesetzt werden. Bei diesen Prozessen wird in erster Linie Stickstoffmonoxid gebildet, das in der Atmosphäre relativ schnell zu dem gesundheitschädlicheren Stickstoffdioxid umgesetzt wird.
  • Ozon (O3) -  Ozon ist eine reaktionsfreudige Verbindung aus drei Sauerstoffatomen, entsteht unter Sonneneinwirkung unter Beteiligung von Stickstoffoxiden und leichtflüchtigen organischen Kohlenstoffen (VOC´s). Die Hauptquelle der Stickstoffoxide ist der Kfz-Verkehr, danach kommen Kraftwerke und industrielle Anlagen. Ab 180 Mikrogramm pro Kubikmeter [µg/m³] wird Personen von besonderen körperlichen Anstrengungen abgeraten, da Reizungen der Schleimhäute und der Atemwege, Husten, Kopfschmerzen, Tränenreiz bei empfindlich auf Ozon reagierenden Menschen möglich sind. Ab diesem Wert wird die Bevölkerung durch das Umweltamt über die Medien unterrichtet.

..."Die aktuellen Messdaten der städtischen Messstationen ( seit einigen Monaten ohen PM10 / Feinstaub Messwerte) können im Internet unter

http://www.duesseldorf.de/umweltamt/luft/messwerte.shtml>

und die Luftmessdaten des LUA NRW unter

http://www.lua.nrw.de  abgerufen werden."...

Ganz besonders freuen sich alle Bürger, dass es nun - ganz im Gegensatz zur Tradition des "Amtsgeheimnisses" - endlich ein Umweltinformationsgesetz gibt. Hier eine kurze Erläuterung:

"Bürger erhalten besseren Zugang zu Umweltinformationen -
Neues Umweltinformationsgesetz in Kraft getreten
Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Das regelt das neue Umweltinformationsgesetz, das heute (Februar 2005)  in Kraft getreten ist. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Informationen und Zugang zu Informationen sind Voraussetzung für einen effektiven Umweltschutz. Nur wer informiert ist, kann sich an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. Information ist ein Schlüssel zur Bürgergesellschaft."

Mit dem neuen Gesetz werden die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Die Einsichtnahme von Informationen am Ort der Verwaltung wird ebenfalls kostenfrei gestellt. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Bei den privaten Stellen handelt es sich um Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben des Bundes wahrnehmen, z. B. die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neugefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU umgesetzt. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Mit dem Gesetz werden zugleich die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt. Die im Rahmen der UN völkerrechtlich vereinbarte Aarhus-Konvention legt neben dem Zugang zu Umweltinformationen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Informationen und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Gerichten in Umweltangelegenheiten fest. Auch diese weitergehenden Regelungen werden in Kürze in einem Gesetz umgesetzt werden." Hier können Sie das Gesetz downloaden.